Der Arbeitskreis Zahngesundheit im Hochsauerlandkreis besteht seit 1984 und ist vertreten durch
- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die niedergelassenen Zahnärzte,
- den Jugendzahnärztlichen Dienst im Hochsauerlandkreis.
Er regelt und entscheidet alle Angelegenheiten des Arbeitskreises Zahngesundheit auf örtlicher Ebene.